Neuregelung der Kostenübernahme für die Behandlung chronischer Erkrankungen.
Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) passt die Vergütungssätze für medizinische Behandlungsschwerpunkte ab dem 1. Juni 2024 an.
Aufgrund dieser weitreichenden Änderung werden wir zukünftig für Patienten, deren Hauptdiagnose eine Lebensstilkrankheit (Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung oder Diabetes) ist, eine „Pauschale für die Behandlung von Lebensstilkrankheiten“ abrechnen. Dies soll eine umfassendere und ganzheitliche Therapie und Betreuung gewährleisten.
Im Zuge dieser Anpassung wird die bisherige „Pauschale für die Behandlung spezifischer Erkrankungen“ durch die neue „Pauschale für die Behandlung von Lebensstilkrankheiten“ ersetzt. Dies wurde von staatlicher Seite so angewiesen, um eine verbesserte, auf individuelle Behandlungspläne zugeschnittene Versorgung zu ermöglichen.
Wir werden dafür einen vom Staat vorgegebenen „Behandlungsplan für Lebensstilkrankheiten“ erstellen.
Dieser Plan hilft uns, die Behandlungsziele gemeinsam mit Ihnen festzulegen und so den Therapieerfolg zu optimieren.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Unterschrift für die Erstellung dieses Behandlungsplans benötigen.
Wir bitten um Ihre Mithilfe.